Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGBs) von Interswop Auslandsaufenthalte Sprach- und Bildungsreisen GmbH vom 01.07.2008

 

1 Allgemeines

Interswop Auslandsaufenthalte Sprach- und Bildungsreisen GmbH, im folgenden auch Interswop genannt, ist Vertrags-/Reisevertragspartner des Programm-Teilnehmers. InterSwop Auslandsaufenthalte Sprach- und Bildungsreisen GmbH führt u.a. Programme des Vereins InterSwop Vermittlung von Auslandsaufenthalten zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit e.V. (im folgenden InterSwop e.V.) durch. Die dem Teilnehmer von InterSwop e.V. oder seinen Partnern im Zusammenhang mit seiner Reise/Programm übermittelten Informationen, Schriften und Dokumente etc. gelten als durch Interswop GmbH übermittelt. Dies gilt insbesondere für Informations-broschüren, Preislisten, Leistungsbeschreibungen, Gesprächs- und Programminfos, Anreiseinfos, Visa- und Gesundheitsvorsorge-Infos, Flugticket- und Flug-hinweise, Versicherungsscheine sowie sonstige Reiseunterlagen. Neben diesen AGBs können für bestimmte Programme oder einzelne Leistungen weitere oder andere Bedingungen bestehen. Interswop bietet Sprach-, Fortbildungs-, Arbeits- und Erlebnisaufenthalte an, nicht aber reine Urlaubs- o. Erholungsreisen.

 

2 Allgemeines Verhalten/Aufenthaltsverlängerung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich den Landessitten gemäß zu verhalten und den Anweisungen der Ortskräfte Folge zu leisten. Sind bei einem Programm sog. "Program-Rules" vorgegeben, so sind diese Vertragsbestandteil. Der Teilnehmer verpflichtet sich zum Stillschweigen über Interna der Gast-Firmen/Institutionen/Familien etc. gegenüber Dritten. Verlängerungen einzelner Programmbestandteile (Praktikumsverlängerung, Sprachkurs, Unterkunft etc.) sind nur in Absprache und Einverständnis mit Interswop möglich. Resultierende Verlängerungskosten werden mit Vereinbarung fällig. Eigenmächtige Verlängerungen gelten als Vertragsverletzung und werden als offene Forderungen in Rechnung gestellt.

 

3 Unterbringung

Die Unterbringung erfolgt wie gebucht, i.d.R. in ortsüblichen, studentischen Unterkünften, WGs oder Gastfamilien. Reinigungs-/Verbrauchsmaterialien sind vom Teilnehmer anzuschaffen. Anspruch auf Einzelzimmer besteht nur, sofern gebucht. Dem Teilnehmer wird vor Ort eine Unterkunft zugewiesen. Während des Aufenthalts kann es zum Wechsel der Unterkunft kommen. Die Unterkünfte sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und regelmäßig zu reinigen. Abhandenkommen/ Beschädigungen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Beherbergung Dritter ist nicht gestattet bzw. nur nach ausdrücklichem Einverständnis der Ortsleitung und Absprache mit der Gastfamilie/dem Vermieter. Ein Anspruch auf Unterkunft besteht nur für den gebuchten Zeitraum, unabhängig vom Rückflugdatum. Das Rückflugdatum kann vom Programm-Ende und Unterkunftsende abweichen.

 

4 Praktikum/Tätigkeit/Farmstay/Vorhaben

Bei von den Interswop organisierten Stellen (Platzierung vor Ort) weisen die Ortskräfte dem Teilnehmer eine Praktikums-/Farmstay-/Volunteer-/Arbeits-Stelle zu. Der Teilnehmer ist verpflichtet, aktiv bei der Stellen-Aquisition mitzuwirken. Lag die Zusage einer Stelle vor und kommt es zum Widerruf seitens der Firma/Farm etc. oder zur Undurchführbarkeit des Vorhabens, so bemüht sich die Ortsleitung um eine Ersatzstelle. Bei Platzierungen vor Ort werden i.d.R. Interviews bei in Frage kommenden Firmen/Institutionen/Farmen arrangiert, sofern eine geeignete Stelle nicht bereits vorher feststeht. Sobald eine Stellenzusage vorliegt, kann der Teilnehmer entsprechend der Vorgaben der Firma/Institution/Farm sein Vorhaben beginnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Tätigkeit, falls der Teilnehmer den besonderen Voraussetzungen nicht genügt (z.B. ungenügende Sprachkenntnisse, fehlende Impfungen/ Versicherungen) oder keine Zusage seitens der Firma/Institution vorliegt bzw. eingeholt werden kann. Mit der Zurverfügungstellung einer Stelle bzw. der Vorlage/Einholung der Zusage einer Stelle gilt der Vermittlungsvertrag seitens Interswop als erfüllt. Interswop hat keinen Einfluß auf den Inhalt, Ablauf und Erfolg der Tätigkeit/des Vorhabens. Die effektive Dauer des Vorhabens kann von der Dauer des gebuchten Programm-Aufenthalts abweichen, z.B. aufgrund von Betriebs- o. Weihnachtsferien, Feiertagen, verzögertem Praktikums-/Farmstay-Beginns, Krankheit/Ausfall des Teilnehmers etc.

Bei von Teilnehmern organisierten Tätigkeiten (sog. Selbstbesorger) obliegt es dem Teilnehmer, eine

geeignete Stelle zu finden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Tätigkeit, falls es dem Teilnehmer (Selbstbesorger) nicht gelingt, eine Zusage seitens einer Firma/Institution/Farm einzuholen. Für eine erfolgreiche Teilnahme sind ausreichende Sprachkenntnisse unabdingbar, die geprüft werden können. Der Teilnehmer hält die Vorgaben der jeweiligen Firma/Institution/Farm ein. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Beendigung seines Programms einen Kurzbericht über seinen Aufenthalt abzugeben. Interswop kann übermittelte Aufenthaltsberichte und Fotos zu Marketingzwecken verwenden.

 

5 Sprachkurse

Der Sprachunterricht beginnt am folgenden Montag nach Eintreffen der Teilnehmer, falls nicht anders vereinbart. Der Sprachunterricht kann in Gruppen mit Teilnehmern unterschiedlichen Sprachniveaus erfolgen, sofern nicht Einzelunterricht vereinbart wurde. Der Sprachunterricht wird pro Unterrichts-Woche gebucht. Eine Unterrichts-woche besteht aus 5 Tagen mit je 4 Unterrichtsstunden à 45 Minuten bei Gruppenunterricht, bzw. 3 Unterrichts-stunden à 45 min. bei Einzelunterricht, falls nicht anders vereinbart. Der Unterricht findet montags bis freitags statt, je nach Absprache mit den Lehrkräften. An Sonn- und nationalen Feiertagen fällt der Unterricht aus und wird nicht nachgeholt. Andersweitig ausgefallene Stunden von Seiten Interswops werden nachgeholt. Die Nichtinanspruch-nahme von Unterrichtsstunden seitens des Teilnehmers werden weder nachgeholt noch erstattet.

 

6 Bescheinigungen

Interswop stellt auf Anfrage eine Bescheinigung über die Teilnahme am Programm aus. Um die Ausfertigung der Praktikums- bzw. Teilnahmebescheinigung der jeweiligen Firma/Institution hat sich der Teilnehmer zu kümmern. Nach Beendigung des Programms können Bescheinigungen vom Stellenanbieter nachträglich nicht mehr eingefordert werden. Zusätzliche Bescheinigungen können ggf. gegen Entgelt ausgestellt werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

7 Teilnahmekosten, Organisationskostenent-schädigungen, Leistungen und Ausschluß von Erstattungen, Umbuchungen, Verjährung

Die Teilnahmekosten werden vor Reisebeginn fällig. Anzahlungen werden auf den Gesamt-Teilnahmepreis angerechnet. Geleistete Anzahlungen werden bei Rücktritt des Teilnehmers als Organisations-entschädigung anteilig einbehalten und sind nicht rückerstattungsfähig. Die Rücktrittskosten bei Absage des Teilnehmers betragen bei Rücktritt vom 61. Tag bis zum 31. Tag vor geplantem Programm-Beginn 35 % der Gesamt-Teilnahmekosten (Reisepreis/Teilnahmepreis), bis zum 15. Tag vor geplantem Programm-Beginn 45 % der Gesamt-Teilnahmekosten, bis zum 7. Tag vor geplantem Programm-Beginn 55 % der Gesamt-Teilnahmekosten und ab dem 6. Tag vor geplantem Programm-Beginn 75 % der Gesamt-Teilnahmekosten; bzw. die vertraglich vereinbarte Mindest-Organisations-kostenentschädigung/Stornogebühr. Bei Stornierung innerhalb vertraglich vereinbarter Bindungsfristen gelten die dort genannten Rücktrittsgebühren sowie die o.g. Rücktrittsgebühren bei Absage nach dem 61. Tag vor geplantem Programm-Beginn. Bei Rücktritt nach Flugreservierungen werden Flugstornogebühren erhoben. Anderweitig geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden bei Rücktritt des Teilnehmers rückerstattet. Bei Rücktritt seitens Interswop werden bereits geleistete Zahlungen an den Teilnehmer zurückerstattet. Gebühren, die zur Erlangung eines Visums, bei Gesundheitsvorsorgemaßnahmen und sonstigen Reisevorbereitungen entstehen, trägt der Teilnehmer und werden nicht erstattet. Es wird der Abschluß einer Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung dringend empfohlen. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

Umbuchungen/Verschiebungen seitens des Teilnehmers gehen zu Lasten des Teilnehmers. Je Umbuchung werden pauschal Euro 100,- berechnet. Zur Zeit der Umbuchung bestehende Ansprüche auf Rücktritts-gebühren bleiben bei Stornierungen des Teilnehmers nach Umbuchung bestehen. Sollte die Durchführbarkeit des Programms aufgrund der Umbuchung nicht mehr möglich sein, so wird die Umbuchung als Rücktritt des Teilnehmers gewertet.

Bei Programmen, bei denen zur Durchführung Unterlagen, Daten und Angaben vom Teilnehmer benötigt werden (z.B. Bewerbungs- u. Empfehlungs-schreiben, CV, Fotos, Pass-Nr, Zeugnisse, Studien- o. Gesundheitsnachweise etc), hat der Teilnehmer diese schnellstmöglich bzw. in dem dafür vorgesehenen Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen, anderenfalls kann

es zur Verzögerung/ Verschiebung/ Leistungsein-schränkung des Programms oder Stornierung seitens Interswop kommen, ohne Ersatz- o. Regressanspruch des Teilnehmers.

Das Risiko einer behördlichen Verweigerung (z.B. Nichterteilung eines Visums/Anerkennungsverwei-gerung eines Praktikantenamtes, Stipendienablehnung und sonstige Behördliche/amtliche Interventionen) der Durchführung des Vorhabens trägt der Teilnehmer, sofern Interswop nicht unmittelbar für die Verweigerung verantwortlich ist. In Fällen behördlicher Verweigerungen werden geleistete Anzahlungen anteilig als Organisationskostenentschädigung einbehalten und sind nicht rückerstattungsfähig. Auf einen geplanten Programm-Beginn wird hingearbeitet, dieser kann jedoch aufgrund behördlicher Verzögerungen (z.B. noch nicht erteiltes Visum) um mehrere Wochen nach hinten verschoben werden, bis die behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Teilnehmer muss eine Verschiebung seines Aufenthalts in Kauf nehmen und eine Nichtteilnahme aufgrund behördlicher Verzögerungen gilt als Rücktritt seitens des Teilnehmers.

Kann ein Leistungsbestandteil (z.B. Praktikums-/Farmstay-Platzierung) bei Leistungspaketen nicht erbracht werden, so ist eine Erstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen, wie z.B. Flug, Transfer, Unterkunft, Sprachunterricht etc, ausgeschlossen. Aus der Nichterfüllung eines Leistungsbestandteils resultierende Ansprüche auf Erstattungen sind auf die durch die nicht in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. restliche Unterkunft/ Verpflegung) ersparten Aufwendungen begrenzt.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Sollte ein Teilnehmer von sich aus Leistungen nicht in Anspruch nehmen (z.B. Nicht-Nutzung der Unterkunft bei längerer Abwesenheit, verfrühter Abreise, Programm-Abbruch etc.), so können diese Leistungen, auch zeitweise, an andere Teilnehmer vergeben werden. Alle Ansprüche auf Regreß, Erstattungen oder Ersatz sowie sonstige Klagen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Programms schriftlich per Einschreiben gegenüber InterSwop GmbH geltend zu machen. Jegliche Ansprüche des Teilnehmers gegenüber InterSwop GmbH oder von InterSwop bestellten Personen verjähren 24 Monate nach Beendigung der Programm-Teilnahme.

 

8 Haftung

Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Unfälle, die sich während seines Auslandsaufenthalts einschl. An- und Abreise ereignen. Schadensersatzansprüche an InterSwop GmbH oder an von InterSwop bestellte Personen, die nicht im unmittelbaren und direktem Zusammenhang mit den in Rechnung gestellten Leistungen stehen, sind ausgeschlossen. Schadens-ersatzansprüche gegenüber InterSwop GmbH sind auf den dreifachen Teilnahmepreis begrenzt. Ansprüche Dritter an InterSwop oder an von InterSwop bestellte Personen, die im Zusammenhang mit dem Wirken des Teilnehmers vor Ort resultieren, werden abgewiesen und an den jeweiligen Teilnehmer weitergeleitet, der ausschließlich gegenüber diesen Ansprüchen haftbar gemacht werden kann. Es obliegt dem Teilnehmer, sich um alle notwendigen Reisevorbereitungen (Impfungen, Visaangelegenheiten, Versicherungen u.a.) zu kümmern. Interswop hat mit dem Info-Gespräch/den Info-Unterlagen bzw. mit der Anerkennung der AGBs seiner Informationspflicht Genüge getan.

 

9 Ausschluß

Interswop behält sich vor, Teilnehmer aus schwerwiegenden Gründen vom Programm auszuschließen, ohne Anspruch auf Ersatzleistung und Erstattung. Schwerwiegende Gründe liegen z.B. vor bei gravierendem Verstoß gegen die Teilnahme-bedingungen, bei wiederholtem Verstoß gegen die jeweilige Hausordnung, bei dem Nichtbefolgen von Anweisungen der Ortskräfte, bei Nichtbegleichen offener Rechnungen, bei Begehen krimineller Handlungen, bei Drogenkonsum oder bei der Gefährdung des Programms bzw. anderer Programm-Teilnehmer durch das Verhalten des Teilnehmers.

 

10 Nichtigkeit: Die evt. Nichtigkeit einzelner Teilnahme- und Geschäftsbedingungen beeinträchtigen nicht den Bestand des restlichen Vertrages.

 

11 Gerichtsstand: Der Gerichtsstand in Streitfällen ist der Sitz von InterSwop Auslandsaufenthalte Sprach- und Bildungsreisen GmbH (Hamburg, Deutschland).