In manchen Studiengängen oder Ausbildungsplänen sind Praktika vorgeschrieben. Diese können ganz oder auch teilweise im Ausland absolviert werden. Es gibt sogar Studiengänge, in denen ein Praktikum im Ausland vorgeschrieben ist. Diese sogenannten Pflichtpraktika haben zur Anerkennung z.T. bestimmte Auflagen zu erfüllen. Manchmal nur eine bestimmte Praktikumsdauer, oftmals aber auch bestimmte Praktikumsinhalte. Oder der Supervisor muss einen bestimmten Titel haben usw.
Wichtig für Dich als Praktikanten ist, dass Du vorher in Erfahrung bringst, welche Bedingungen zur Anerkennung des Praktikums erfüllt sein müssen. Dies teilst Du uns vorher mit, damit wir entsprechend diese Informationen ins Ausland geben, um die Organisation eines entsprechenden Praktikums zu gewährleisten.
Sollte es Praktikumsverträge oder Vordrucke geben, die von der ausländischen Firma oder Institution auszufüllen, abzustempeln oder zu unterschreiben sind, so solltest Du diese am besten mit ins Ausland nehmen. Falls diese Vordrucke in Englisch, Spanisch oder der Sprache des Ziellandes existieren, noch besser, dies erleichtert es Deiner Praktikums-Stelle. Am Ende Deines Praktikums bittest Du dann Deinen Supervisor, die die entsprechenden Praktikumsbescheinigungen oder Vordrucke und Praktikumsverträge auszufüllen.
Später, wenn Du erst einmal zurück in Deinem Heimatland bist, ist es erfahrungsgemäss sehr schwierig, im Nachhinein irgendwelche Bescheinigung aus dem Ausland zu beschaffen.
Die Anerkennung eines Praktikums erfolgt naturgemäss durch Dein Prüfungsamt, Praktikumsamt oder sonstige Behörde, die über die Anerkennung entscheidet und nicht durch Interswop. Erfüllst Du aber die Vorgaben und kümmerst Dich um die geforderten Bescheinigungen, steht der Anerkennung Deines Praktikums eigentlich nichts im Wege.
