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Arbeiten in der Schweiz – Das sollte man vorab wissen

Die Schweiz hat viel zu bieten. Von atemberaubender Natur zu hohen Lebensstandards und besseren Gehältern locken viele Dinge ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Besonders für uns Deutsche eignet sich das heimatnahe Land allein schon aufgrund der Sprache. Ganz ohne bürokratischen Aufwand geht Arbeit finden in der Schweiz allerdings nicht. Hier sind die wichtigsten Faktoren für Deutsche, die in der Schweiz einen Job gefunden haben oder danach suchen.

 

Wer kann alles in der Schweiz arbeiten?

Grundsätzlich kann jeder Mensch in der Schweiz arbeiten. Für deutsche Bürger ist das als Teil der Europäischen Union besonders leicht. Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, als Mitglied der europäischen Freihandelszone gelten aber auch hier viele Vorteile der EU-Abkommen. Das betrifft beispielsweise den freien Personenverkehr und unkomplizierte Aufenthaltsregelungen.

Für Staatsangehörige aus Drittstaaten, die der EU nicht angehören, gilt, dass sie eine Arbeitsbewilligung und einen Arbeitsvertrag haben müssen, BEVOR sie einreisen dürfen. Diese erhalten sie in der Regel nur, wenn sie die entsprechende Qualifikation haben und die Stelle nicht durch eine Person aus dem Schweizer Wirtschaftsraum belegt werden konnte. Auch mit diesen Voraussetzungen ist die Gesamtzahl der Bewilligungen für Drittstaatenangehörige begrenzt.

 

Wie findet man einen Job in der Schweiz?

Stellenanzeigen in der Schweiz suchen wir am besten im Internet. Dort gibt es Stellenbörsen, die Webseiten gezielter Unternehmen, Angebote auf Karriere-Portalen und gezielte Vermittlungsservices, die sich damit beschäftigen ausländischen Arbeitskräften einen Job in der Schweiz zu verschaffen. Oft können wir uns auch an die Arbeitsvermittlungszentren in den Kantonen richten.

 

Notwendige Aufenthaltsbewilligung für EU-Staatsangehörige

Spätestens nach drei Monaten brauchen auch EU-Staatsangehörige eine Aufenthaltsbewilligung, damit sie in der Schweiz arbeiten dürfen. Diese unterscheiden sich in drei Varianten.

Je nachdem, wie lange man in der Schweiz arbeiten und leben möchte, muss man je eine dieser Bewilligungen beantragen. Für einen Aufenthalt und/oder die Arbeit in der Schweiz, die nur drei Monate andauern, besteht nur eine Meldepflicht. Diese Anmeldung muss vor der Arbeitsaufnahme erfolgen. Für alles, was länger andauert, brauchen wir eine Bewilligung.

  • Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)

Wenn das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate, aber weniger als ein Jahr andauert, muss sich der Arbeitnehmer bei der Wohngemeinde für eine Kurzaufenthaltsbewilligung bewerben. Sie wird auch als L-Ausweis bezeichnet.

  • Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)

Der B-Ausweis ist stattdessen eine langfristige Aufenthaltsbewilligung. Menschen, die unbefristet oder mindestens ein Jahr lang in der Schweiz arbeiten, müssen sie beantragen. Diese Erlaubnis gilt für 5 Jahre und kann danach unter Umständen um 5 Jahre verlängert werden. Das gilt auch für Selbstständige.

  • Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)

Als Grenzgänger werden die Arbeitnehmer bezeichnet, die in einem Land arbeiten, aber in einem anderen Land wohnen. Wenn wir weiterhin in Deutschland leben möchten, aber einen Job in der Schweiz erhalten haben, müssen wir uns deshalb für die Grenzgängerbewilligung melden. Dafür müssen wir nachweisen, dass wir mindestens einmal in der Woche zu unserem Wohnsitz reisen.

Diese Bewilligung, auch als G-Ausweis bezeichnet, hält ebenfalls für 5 Jahre. Dafür brauchen wir allerdings einen Arbeitsvertrag, der unbefristet oder länger als ein Jahr lang läuft. Arbeitsverhältnisse, die kürzer sind, begrenzen auch die Bewilligung an die jeweilige Laufzeit des Arbeitsvertrags.

 

Arbeitsbedingungen und Gehälter in der Schweiz

Das Arbeiten in der Schweiz ist für EU-Mitglieder gerade deshalb interessant, weil sich die Arbeitsbedingungen kaum von den Nachbarländern wie Deutschland unterscheiden, aber hohe Gehalts- und Lohnniveaus bestehen. Hier gilt beispielsweise:

  • Wochenarbeitszeiten von 40 bis 44 Stunden
  • Urlaubsanspruch von mindestens vier Wochen im Jahr (5 Wochen für unter 20-Jährige)
  • Überstunden mit Freizeitausgleich oder Auszahlung mit einem Aufschlag von mindestens 25 Prozent
  • Häufige Bestimmung der Löhne nach Dienstalterprinzip (Je länger man in dem Beruf arbeitet, desto höher ist das Gehalt)
  • Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen (Die Gehälter aller Arbeiter und Arbeitnehmerinnen der Branche sind hier festgelegt)

Wichtig ist aber auch zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz beinahe doppelt so teuer sein können, wie in Deutschland. Deshalb lohnt sich die Arbeit dort besonders für Grenzgänger, die noch von den Lebenshaltungskosten in der Heimat profitieren, aber bessere Gehälter erhalten.

 

Versicherungen und Steuern in der Schweiz

Krankenversicherungen werden in der Schweiz nicht durch den Arbeitgeber getragen. Stattdessen sind wir als Arbeitnehmer vollständig selbst dafür verantwortlich. Das gilt auch für Grenzgänger. Innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung im Land müssen wir das Bestehen einer Krankenversicherung nachweisen. Die Kosten für Schweizer Krankenversicherungen sind aber in der Regel niedriger als die der Deutschen.

Auch eine private Haftpflichtversicherung ist wichtig. Sie brauchen wir zum Beispiel verpflichtend für die Wohnungssuche und um uns vor finanziellen Belastungen durch Schadenszahlung an andere zu schützen.

Wir können hierfür deutsche Versicherungen nutzen. Grundsätzlich ist die Akzeptanz der Arbeitgeber und Vermieter größer und der Besuch von Ärzten in der Schweiz einfacher, wenn wir dort versichert sind.

Insgesamt ist die Steuerbelastung in Deutschland höher als in der Schweiz. Wie hoch sie ausfällt, variiert dort aber von Gemeinde zu Gemeinde. Manche Kantone, wie Genf, haben fast deutsches Niveau, während andere, wie Zug, gerade einmal die Hälfte nehmen. Die Mehrwertsteuer liegt für Nahrungsmittel, Zeitungen und Medikamente bei 2,5 Prozent und für den Großteil anderer Leistungen bei 7,7 %.

Die Einkommenssteuer wird im Wohnland entrichtet. In der Schweiz liegt der Steuersatz dafür im Durchschnitt bei rund 34 %. Grenzgänger zahlen ihre Steuern so lange in Deutschland, wie sie unter die 60-Tage-Regelung fallen. Das heißt, sie dürfen höchstens an 60 Tagen im Jahr nicht an ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren. Die Quellsteuer wird aber weiterhin in der Schweiz gezahlt.

 

Fazit

Die Schweiz ist als Arbeitsort besonders für Grenzgänger geeignet. Dort profitieren wir von den niedrigeren Lebenshaltungskosten in Deutschland und den höheren Gehältern in der Schweiz. Den passenden Job finden wir durch Recherche auf Jobportalen und Co. im Internet. Als EU-Bürger ist die Einreise und der Aufenthalt unkompliziert. Erst ab drei Monaten brauchen wir je nach Länge des Arbeitsverhältnisses oder unseres Wohnorts eine Bewilligung. Die Steuerbelastungen sind insgesamt niedriger. Auch die Kosten für Krankenversicherungen sind geringer, aber sie müssen vollständig selbst getragen werden.

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