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Bildungsurlaub - Anspruch, Finanzierung und Ziele

Eine neue Sprache lernen, den Umgang mit der neusten Software verstehen oder Achtsamkeitsübungen ausprobieren, Bildung kann viele Erscheinungsformen haben. Die Idee des lebenslangen Lernens wird, auch in Deutschland, immer beliebter. Doch meist ist es gar nicht so einfach, im Alltag die Zeit und Konzentration für etwas Neues zu finden. Und in den Ferien lernen, davon sind die meisten von uns dann doch eher abgeneigt. Allerdings gibt es eine Lösung: den sogenannten Bildungsurlaub. Was dahinter steckt, wie man ihn beantragt und was es dabei zu beachten gibt, erklären wir hier.

Was ist Bildungsurlaub?

In Deutschland haben Angestellte und Auszubildende in den meisten Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet, für einen festgelegten Zeitraum ist es möglich sich von seinem Job freistellen lassen, um eine Weiterbildung zu besuchen. Der Staat möchte mit dieser Regelung alle Arbeitnehmer dabei unterstützen Weiterbildungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen zu können. Dabei ist das Thema frei wählbar und muss nicht zwangsläufig etwas mit dem erlernten bzw. ausgeführten Beruf zu tun haben.

Die Gebühren für die Weiterbildung muss der Arbeitnehmer selbst bezahlen. Jedoch handelt es sich bei der Bildungsfreistellung um einen bezahlten Urlaub, ähnlich also den normalen gesetzlichen Urlaubstagen. Die genauen Voraussetzungen und Details sind je Bundesland unterschiedlich.

Regelungen je Bundeland

In Deutschland gibt es den Anspruch auf Bildungsurlaub in allen Bundesländern, mit der Ausnahme von Bayern und Sachsen. In diesen Direktionen gibt es bisher keine solche Regelungen. Hier eine kurze Übersicht zu den Bestimmungen der unterschiedlichen Länder:

  • Baden-Württemberg: bis zu 5 Tage pro Jahr
  • Berlin und Brandenburg: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
  • Bremen und Hamburg: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
  • Hessen: 5 Tage pro Jahr oder kumuliert auf 2 Jahre
  • Mecklenburg-Vorpommern: 10 Tage pro Jahr
  • Niedersachsen: 5 Tage pro Jahr
  • Nordrhein-Westfalen: 5 Tage pro Jahr oder kumuliert auf 2 Jahre
  • Rheinland-Pfalz: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
  • Saarland: 6 Tage pro Jahr
  • Sachsen-Anhalt: 5 Tage pro Jahr oder kumuliert auf 2 Jahre
  • Schleswig-Holstein: 5 Tage pro Jahr oder kumuliert auf 2 Jahre
  • Thüringen: 5 Tage pro Jahr.

Bei den Angaben handelt es sich selbstverständlich um Arbeitstage. Der Zeitraum wird immer für eine Vollzeit-Stelle angegeben und kann je nach wöchentlicher Stundenzahl variieren. Es ist also wichtig, dass sich Arbeitgeber vor der Beantragung und der Auswahl der Weiterbildung, das jeweilige Gesetz des Bundeslandes genau ansehen. So kann sichergestellt werden, welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Es kann außerdem natürlich auch immer sein, dass der Arbeitgeber mehr Bildungsurlaub ermöglicht, vor allem dann, wenn es sich um eine Weiterbildung handelt, von deren Wissen auch das Unternehmen profitiert.

Allgemeiner Anspruch

Wie gesagt, je Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen. Allerdings gibt es ein paar Richtlinien, welche sich in der Mehrzahl der Länder überschneiden.

So ist es beispielsweise üblich, dass der Arbeitnehmer mindestens seit 6 Monaten im Unternehmen sein muss, bevor er Anspruch auf Bildungsurlaub hat. Das ist also ähnlich dem ungeschriebenen Gesetz, dass man während der Probezeit keinen Urlaub nimmt. Zum einen hat dies den Hintergrund, dass der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht genug Urlaubstage erarbeitet hat. Zum anderen schützt es den Arbeitgeber. Denn sonst könnte es vorkommen, dass der neue Angestellte den bezahlten Urlaub in Anspruch nimmt und kurz darauf kündigt. Also dementsprechend wenig von seiner Arbeitskraft als Gegenleistung erbracht hat.

Sonderfall Sprachurlaub

Viele Anbieter bewerben sogenannte Sprachferien als Bildungsurlaube. Das heißt in einer Gruppe reist man durch ein fremdes Land und lernt nebenbei die Sprache. Die Idee ist toll und klingt verlockend, wird allerdings leider nur in bestimmten Fällen anerkannt. In Nordrhein-Westfalen etwa ist Bildungsurlaub im Ausland nur innerhalb eines Radius von 500 km (ab Landesgrenze) möglich. Für eine Anerkennung in Bremen muss es sich um eine europäische Sprache handeln. Allerdings kann das Lernen selbst weltweit stattfinden. Die Regelungen ändern sich immer wieder, weshalb vor einer Reisebuchung auf jeden Fall die jeweiligen Voraussetzungen ganz genau geprüft werden sollten.

Finanzierung

Wie bereits oben erwähnt, muss der Arbeitnehmer selbst für die Kosten der Weiterbildung aufkommen. Es lohnt sich aber auf jeden Fall den Vorgesetzen zu fragen, ob er einen Teil der Ausgaben übernehmen würde. Vor allem wenn die Weiterbildung direkt mit den beruflichen Tätigkeiten zu tun hat. Denn dann kann damit argumentiert werden, dass der Arbeitgeber ja in Zukunft auch davon profitiert. Im Übrigen kann dieses Argument auch bei der nächsten Gehaltsverhandlung hervorragend genutzt werden. Hier ist anzumerken, dass eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber meist mit einer Kündigungssperre einhergeht. Für Arbeitnehmer, die sich aktuell in Kurzarbeit befinden, kann das Unternehmen außerdem finanzielle Bildungs-Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Anmeldung des Bildungsurlaubs

Zuerst einmal ist es natürlich wichtig, die Regelungen des Bundeslandes und damit auch den jeweiligen Anspruch zu prüfen. Dabei ist der Sitz des Arbeitsplatzes, nicht der Wohnort ausschlaggebend. Anschließend sollte ein geeignetes Seminar ausgesucht werden. Dabei musst man darauf achten, dass dieses die Bedingungen des Bundeslandes erfüllt. Seriöse Bildungsangebote von bekannten Anbietern, entsprechen meist diesen Voraussetzungen. Zudem verfügen die meisten Bundesländer über Datenbanken mit anerkannten Bildungsträgern.

Dabei muss natürlich auch auf die zeitliche Verfügbarkeit geachtet werden. Denn der Arbeitgeber hat das Recht, den Bildungsurlaub zu verweigern, wenn ein guter Grund vorliegt. Das heißt, wenn durch die Abwesenheit des Angestellten Engpässe im Unternehmen entstehen würden, kann dies ein Ablehnungsgrund sein. Deshalb ist sicherzustellen, dass dieser Faktor vor der endgültigen Anmeldung abgeklärt wird, bzw. dass ein kostenfreier Rücktritt vom Kurs möglich ist, sollte der Bildungsurlaub nicht gewährt werden.

Durch den Veranstalter können in der Regel alle notwendigen Informationen beschafft werden. Im Normalfall wird zusammen mit der Anmeldebestätigung auch ein Anerkennungsbescheid zugeschickt, der für den Arbeitgeber benötigt wird. Zusammen mit einem offiziellen Antrag auf Bildungsurlaub, muss dieser dann bei der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten eingereicht werden.

Im Anschluss an den Bildungsurlaub erhalten alle Teilnehmer eine Bescheinigung, oder ein Zertifikat, je nach Kurs. Davon sollte der Arbeitgeber unbedingt eine Kopie erhalten, denn es beweist, dass die Freistellung tatsächlich für Bildung und nicht etwa Erholung genutzt wurde.

Sollte der Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden, so ist es ratsam eine schriftliche Bestätigung darüber anzufordern. Denn in jedem Landesgesetz ist ganz genau festgelegt aus welchen Gründen eine Ablehnung erlaubt ist. So kann sichergestellt werden, dass alles rechtens ist und bei der nächsten Beantragung nicht der gleichen Fehler noch einmal gemacht wird.

*Bild von StockSnap auf Pixabay

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