Ein Fachpraktikum im Ausland wie Inland ist ein Praktikum mit einem direkten Bezug zum Studienfach oder zum Berufsfach. Im Gegensatz zu einem freiwilligen Praktikum, welches in jedem Bereich absolviert werden kann. Beim Fachpraktikum ist der Praktikumsbereich, in dem das Praktikum stattfinden muss, klar vorgeschrieben.
Das Fachpraktikum kann auch im Ausland absolviert werden, sofern dies seitens der Prüfungsordnung oder Studienordnung vorgesehen ist.
Auch der Praktikumsbereich wird von der jeweiligen Studienordnung vorgegeben. Dies kann je nach Studienordnung recht „schwammig“ sein. Z.B. als Vorgabe „kaufmännischer Bereich“ oder auch sehr speziell wie im Falle vieler ingenieurswissenschaftlicher Studiengänge mit Vorgaben wie „spanlose Fertigungstechnik“ usw.
Je weniger Vorgaben es gibt, desto einfacher wird es, ein entsprechendes Praktikum zu organisieren. Sehr spezielle Vorgaben erschweren es natürlich, überhaupt eine geeignete Firma zu finden, bei denen diese Vorgaben auch umgesetzt werden können.
Fachpraktika und Pflichtpraktika fallen oftmals zusammen, dass heißt, ein Pflichtpraktikum ist meistens auch ein Fachpraktikum. Es gibt Vorgaben zur Anerkennung seitens des Prüfungsamtes oder Praktikantenamtes. Diese Vorgaben musst Du uns vorab mitteilen, damit eine entsprechende Praktikumsstelle organisiert wird, bei der diese Vorgaben auch erfüllt werden können.
Bitte nehme den Vordruck, den Praktikumsvertrag oder die Vorgaben zur Anerkennung mit ins Ausland und lasse Dir am Ende deines Praktikums von deiner Praktikumsstelle die benötigten Bescheinigungen zur Anerkennung des Fachpraktikums ausstellen. Später, wenn Du erst einmal zurück im Heimatland bist, ist es dafür meistens zu spät. Eine Garantie zur Anerkennung deines Fachpraktikums im Ausland kann dir niemand geben. Denn die Anerkennung erfolgt durch das Prüfungsamt oder Praktikantenamt. Aber warum sollte das Praktikum nicht anerkannt werden, solange Du die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllst?
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