In manchen Studiengängen oder Ausbildungsplänen sind Praktika vorgeschrieben. Diese können ganz oder auch teilweise im Ausland absolviert werden. Es gibt sogar Studiengänge, in denen ein Praktikum im Ausland vorgeschrieben ist. Dieses sogenannte Pflichtpraktikum im Ausland haben zur Anerkennung z.T. bestimmte Auflagen zu erfüllen. Manchmal nur eine bestimmte Praktikumsdauer, oftmals aber auch bestimmte Praktikumsinhalte. Oder der Supervisor muss einen bestimmten Titel haben usw.
Wichtig für dich als Praktikanten ist, dass Du vorher in Erfahrung bringst, welche Bedingungen zur Anerkennung des Pflichtpraktikums im Ausland erfüllt sein müssen. Dies teilst Du uns vorher mit, damit wir entsprechend diese Informationen ins Ausland geben, um die Organisation eines entsprechenden Praktikums zu gewährleisten.
Sollte es Praktikumsverträge oder Vordrucke geben, die von der ausländischen Firma oder Institution auszufüllen, abzustempeln oder zu unterschreiben sind, so solltest Du diese am besten mit ins Ausland nehmen. Falls diese Vordrucke in Englisch, Spanisch oder der Sprache des Ziellandes existieren, noch besser, dies erleichtert es deiner Praktikums-Stelle. Am Ende deines Praktikums bittest Du dann deinen Supervisor, die die entsprechenden Praktikumsbescheinigungen oder Vordrucke und Praktikumsverträge auszufüllen.
Später, wenn Du erst einmal zurück in deinem Heimatland bist, ist es erfahrungsgemäß sehr schwierig, im Nachhinein irgendwelche Bescheinigung aus dem Ausland zu beschaffen. Deshalb ist es ganz wichtig, sich rechtzeitig um die Ausstellung einer Praktikumsbescheinigung zu kümmern. Nicht erst am letzten Arbeitstag. Tipp: am einfachsten ist es, wenn man seinem Supervisor oder Praktikumsbeauftragten in der Firma oder Institution den Text der benötigten Bescheinigung in der Landessprache vorgibt. Denn dieser kennt die Anforderungen an das Pflichtpraktikum nicht. Und dazu am besten eine zweite Kopie auf Deutsch erstellen und abzeichnen lassen.
Die Anerkennung eines Praktikums erfolgt naturgemäß durch dein Prüfungsamt, Praktikumsamt oder sonstige Behörde, die über die Anerkennung entscheidet und nicht durch Interswop. Erfüllst Du aber die Vorgaben und kümmerst dich um die geforderten Bescheinigungen, steht der Anerkennung deines Praktikums eigentlich nichts im Wege.