Mit einem Aufenthaltstitel sind Bürger aus Drittstaaten berechtigt, nach Deutschland und in andere EU-Länder einzureisen und sich dort aufzuhalten. Wer über einen Aufenthaltstitel verfügt und sich damit in Deutschland aufhält, muss auf Reisen in andere Länder nicht immer verzichten. Es gibt insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Reisen möglich sind.
Ein Aufenthaltstitel berechtigt Ausländer, nach Deutschland einzureisen und sich dort aufzuhalten. Vor allem Bürger aus Drittstaaten, die nach Deutschland und in andere EU-Länder einreisen und sich dort aufhalten möchten, benötigen einen Aufenthaltstitel.
Das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG) ermöglicht EU-Bürgern, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen. Es gilt nicht nur für EU-Bürger und Bürger aus der Schweiz, sondern auch für Staatsangehörige von Norwegen, Liechtenstein und Island. Alle Bürger dieser Länder benötigen keinen Aufenthaltstitel und können in alle EU-Länder reisen und sich dort aufhalten.
Mit einem Aufenthaltstitel ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit möglich, wenn der Aufenthaltstitel das ausdrücklich erlaubt oder das im Aufenthaltsgesetz bestimmt ist.
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unterscheidet sieben verschiedene Aufenthaltstitel, die sich in der maximalen Aufenthaltsdauer unterscheiden:
Die befristeten Aufenthaltstitel können bei der Ausländerbehörde verlängert werden.
Innerhalb Deutschlands sind Reisen mit einem Aufenthaltstitel grundsätzlich möglich. Wer sich mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, kann deutschlandweit überallhin reisen.
Wurde der Aufenthaltstitel von einem Schengen-Land ausgestellt, sind damit Reisen in andere Schengen-Staaten möglich. Inhaber eines solchen Aufenthaltstitels dürfen sich innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tagen in anderen Schengen-Staaten aufhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Inhaber eines Aufenthaltstitels im bereisten Land keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Wer also über einen Aufenthaltstitel für Deutschland verfügt, der zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt, darf beispielsweise nach Italien reisen, aber dort nicht arbeiten.
Wer über eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU verfügt, kann unbegrenzt innerhalb der EU-Staaten reisen und muss nichts weiter beachten. Lediglich Reisen nach Irland oder Dänemark sind damit nicht ohne Weiteres möglich.
Tipp: Nicht jeder Aufenthaltstitel berechtigt automatisch zur Einreise in einen anderen Schengen-Staat. Bei Kontrollen müssen Inhaber eines Aufenthaltstitels mitunter bestimmte Angaben machen. Eine Einreise kann auch verwehrt werden, vor allem, wenn ein Einreiseverbot in das jeweilige Land besteht.
Der Schengener Grenzkodex legt für Menschen mit einem Aufenthaltstitel bestimmte Einreisebestimmungen fest. Reisende benötigen:
Darüber hinaus müssen Reisende mit einem Aufenthaltstitel auch praktische Dinge nachweisen. Dazu gehört, dass sie die Kosten für den Aufenthalt im jeweiligen Land allein finanziell bestreiten können.
Ein Visum muss von der Auslandsvertretung des Landes erteilt werden, in dem sich das Hauptreiseziel befindet. Ist Deutschland das Hauptreiseziel und besteht für Deutschland ein Aufenthaltstitel, muss die Auslandsvertretung von Deutschland das Visum erteilen.
Wer über einen Aufenthaltstitel verfügt und sich in Deutschland aufhält, darf in andere Schengen-Staaten reisen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Das gilt auch für Menschen mit einem Aufenthaltstitel für einen anderen Schengen-Staat. Sie können ebenfalls in andere Schengen-Staaten reisen, darunter auch nach Deutschland.
Außer Deutschland gehören 26 weitere Länder zum Schengen-Raum:
Grundsätzlich berechtigt ein Aufenthaltstitel nur zu Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums. Mit einem Aufenthaltstitel für Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat sind Reisen außerhalb der EU und des Schengen-Raums nicht möglich. Der Aufenthaltstitel berechtigt also beispielsweise nicht zu Reisen in amerikanische, asiatische oder afrikanische Länder sowie nach Australien und Ozeanien.
Ein Aufenthaltstitel muss mindestens 90 Tage gültig sein, damit Reisen möglich sind. Ein Visum ist der Aufenthaltstitel mit der kürzesten Gültigkeit und ist 90 Tage gültig. Eine Aufenthaltserlaubnis verfügt bereits über einen längeren Gültigkeitszeitraum und erlaubt Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums.
Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel sind Reisen innerhalb des Schengen-Raums problemlos möglich. Bereits die Niederlassungserlaubnis ist so ein unbegrenzt gültiger Aufenthaltstitel. Wer eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchte, muss bereits seit mindestens fünf Jahren über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und seinen Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln sichern können. Eine weitere Voraussetzung ist die gesicherte Altersvorsorge mit Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zu Auslandsaufenthalten außerhalb Deutschlands von bis zu sechs Monaten im Jahr.
