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Visum: was Reisende wissen sollten

Für Reisen in zahlreiche europäische Länder benötigen Sie kein Visum. Möchten Sie aber in ein Land außerhalb Europas reisen, müssen Sie ein Visum beantragen. Für die verschiedenen Länder gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich der Visa. Es gibt verschiedene Visa-Arten, abhängig von Ihren Reiseabsichten.

Ein Visum erlaubt das Überschreiten einer internationalen Landesgrenze und ist ein Vermerk in einem Reisepass. Haben Sie einen Reisepass, können sich darin mehrere Visa für unterschiedliche Länder befinden.

Was ist ein Visum?

Bei einem Visum handelt es sich um einen Vermerk in einem Reisepass, mit dem Sie eine internationale Landesgrenze überschreiten dürfen. Ein Visum bestätigt dem Passinhaber, dass er zur Einreise, Durchreise oder zum Aufenthalt im jeweiligen Land berechtigt ist.

Die Erteilung eines Visums ist mit einem Verwaltungsaufwand verbunden. Die Behörde, die ein Visum ausstellt, prüft vorab, ob die Voraussetzungen für einen Grenzübertritt vorliegen. Die zuständigen Stellen können auf der Grundlage des Visums die vorgelegten Dokumente und deren Echtheit besser beurteilen.

Gehören Sie der Bundesrepublik Deutschland an und möchten Sie in ein außereuropäisches Land reisen, benötigen Sie ein Visum. Für Reisen in die meisten europäischen Länder ist kein Visum erforderlich.

Staatsangehörige von EU-Staaten benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Visumpflicht besteht hingegen für alle Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Staaten, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen möchten. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf anwalt.org

Wo Sie ein Visum beantragen können

In der Bundesrepublik Deutschland können Sie ein Visum bei der Botschaft oder Auslandsvertretung des Landes, in das Sie reisen möchten, beantragen. Für die Bearbeitung Ihres Visaantrags ist die Auslandsvertretung zuständig, in deren Amtsbezirk sich Ihr Wohnsitz befindet.

Sie müssen den Visumsantrag persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung einreichen. Von der Rechtsordnung des Ausstellerstaates hängt es ab, welche Behörde für die Ausstellung eines Visums zuständig ist. Für viele Staaten können Sie ein Visum mittlerweile online beantragen.

Asylsuchende, die nach Deutschland kommen, müssen in dem Land, in dem sie sich vor der Einreise nach Deutschland befinden, einen schriftlichen Asylantrag stellen. Er ist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.

Kosten für die Erteilung eines Visums

Welche Gebühren für ein Visum anfallen, hängt von der Art des Visums ab. Für ein nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt beträgt die Gebühr 75 Euro. Eine Gebühr von 80 Euro fällt für ein Schengen-Visum an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sowohl bei einem nationalen Visum als auch bei einem Schengen-Visum eine Gebührenbefreiung möglich.

Für alle Visa, die für die Einreise nach Deutschland beantragt werden, liegt die Gebühr einheitlich bei 60 Euro.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums

Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen hängen auch von der Art des Visums und vom Zielland ab. Zumeist müssen Sie Nachweise über Folgendes erbringen:

  • Zweck der Reise
  • Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in Ihr Heimatland
  • Krankenversicherungsschutz
  • ausreichende Finanzierung Ihres Aufenthalts

Tipp: Als Nachweis Ihrer finanziellen Situation kann ein Gehaltsnachweis dienen. Für verschiedene Länder brauchen Sie für ein Visum eine Einladung aus dem Zielland.

Arten von Visa

Abhängig vom Zweck der Reise und von der Dauer Ihres Aufenthalts werden verschiedene Arten von Visa unterschieden. Da alle Arten von Visa mit bestimmten Auflagen verbunden sind, ist es bei der Beantragung des Visums wichtig, zu wissen, welche Art von Visum Sie benötigen.

Bei den Arten von Visa werden Schengen-Visa für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen und nationale Visa für einen längerfristigen Aufenthalt unterschieden. Ein nationales Visum wird für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit benötigt. Angehörige von Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen ebenfalls ein nationales Visum.

Bei den Schengen-Visa gibt es vier unterschiedliche Typen:

  • Flughafen-Transitvisum (Typ A) berechtigt lediglich zum Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, nicht aber zur Einreise in das entsprechende Land
  • Durchreise- oder Transitvisum (Typ B) für die Überschreitung der Grenzen des Schengen-Raums, um in ein Drittland zu gelangen, für bis zu fünf Tage
  • Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) für einen oder mehrere kurzfristige Aufenthalte innerhalb von maximal fünf Jahren, nicht länger als 90 Tage innerhalb von sechs Monaten
  • Visum für längerfristigen Aufenthalt (Typ D) von mehr als 90 Tagen am Stück im Schengen-Raum, erlaubt zusätzlich den Transit durch andere Schengen-Staaten

Tipp: Innerhalb des Schengen-Raums finden keine Personalkontrollen mehr statt. Für deutsche Staatsangehörige besteht jedoch die Pflicht, einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Anderenfalls drohen Bußgelder bis 5.000 Euro.

Visum für Reisen innerhalb Europas

Reisen Sie als Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland in ein EU-Land, benötigen Sie kein Visum. Für europäische Länder außerhalb der EU, zu denen Island oder Norwegen gehören, brauchen Sie kein Visum, wenn Sie nicht länger als 90 Tage bleiben.

Visum für Länder außerhalb Europas

Für Reisen in die meisten Länder außerhalb Europas benötigen Sie ein Visum, unabhängig davon, ob Sie als Tourist oder geschäftlich einreisen möchten. In einigen Ländern brauchen Sie nur dann ein Visum, wenn Sie sich dort länger als 90 Tage aufhalten. Es gibt einige Ausnahmen, für die kein Visum erforderlich ist. Nähere Informationen erhalten Sie über das Auswärtige Amt.

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