Kindergeld für bzw. bei Auslandsaufenthalt: Oft beantragen die Eltern eines jungen Teilnehmers die Weiterzahlung des Kindergeldes während des Auslandsaufenthaltes. Dies muss bei der Familienkasse beantragt werden. Entscheiden tut die jeweilige Kindergeldstelle darüber. Gerne stellen wir dafür benötigte Teilnahmebescheinigungen aus.
Hier einige Grundlagen dazu (gilt nur für Deutschland):
Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Das Kindergeld wird in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fortgezahlt, soweit die Übergangsphase nicht länger als vier Monate dauert.
Eine Übergangsphase kann z.B. die Zeit zwischen dem Abitur und dem Beginn eines Studiums sein, welche im Ausland verbracht wird.
Das heisst, dass durchaus das Kindergeld bei einem Praktikum, Freiwilligenarbeitsaufenthalt, Farmstay oder Sprachkurs weitergezahlt werden kann.
Die Chance darauf, dass dem Antrag auf Kindergeld stattgegeben wird, erhöht sich, wenn man folgendes beachtet:
Beim Auslandsaufenthalt werden Fähigkeiten und Kenntnisse erworben, die als Grundlage für die Ausbildung des angestrebten Berufes oder Studiums notwendig sind.
Nachweise, die dies bestätigen, sind also hilfreich, z.B. Praktikumsbescheinigung, Sprachkurszeugnisse etc. Gute Chancen hat man bei Sprachkursen mit mind. 10 Stunden pro Woche, die als Vorbereitung auf das Studium oder Beruf dienen. Bei Auslandspraktika, die vom Studium vorausgesetzt werden, also Vorpraktika und Pflichtpraktika. Volunteer-Projekte, wenn der Erwerb sozialer Fähigkeiten eine Voraussetzung für das zukünftige Studium oder den angestrebten Beruf ist.
Vorgehensweise
Sprechen Sie mit der ihrer Familienkasse und lassen sich bestätigen, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt wird und welche Bescheinigungen dazu notwendig sind. Buchen Sie ein Programm, bei dem die Voraussetzungen erfüllt sind und lassen sich die Bescheinigungen wie Teilnahmebescheingung vom Veranstalter oder Sprachkurszeugnis von der Sprachschule vor Ort im Ausland oder die Praktikumsbescheinigung vom ausländischen Betrieb ausstellen.