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Anerkennung Pflegepraktikum im Ausland

Das Krankenpflegepraktikum ist in Deutschland Teil der ärztlichen Ausbildung. Als Medizinstudent in Deutschland musst Du bei der Anmeldung zur 1. Ärztlichen Prüfung einen Nachweis über das abgeleistete Krankenpflegepraktikum vorlegen. Es sind 3 Monate Pflicht. Das Pflegepraktikum kann auch im Ausland abgeleistet werden. Anerkennung Pflegepraktikum im Ausland: beachte die jeweiligen Voraussetzungen deiner Studienordnung und die Vorgaben des Landesprüfungsamtes..

 

Unterschiede bei den Anerkennungsvoraussetzungen je nach Bundesland

Da es allerdings von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bei den Anerkennungsvoraussetzungen geben kann, diese sich ab und zu auch ändern können, sowie andere Voraussetzungen in Österreich, der Schweiz oder anderen Ländern gelten können, gilt es, sich auch immer beim zuständigen Landesprüfungsamt (LPA) vorab über die genauen aktuellen Regelungen zu erkundigen.

Der Krankenpflegedienst wird i.d.R. anerkannt, wenn er in einem Krankenhaus/Klinik mit ständiger ärztlicher Leitung und pflegerischer Hilfeleistung auf einer Bettenstation gemacht wurde.

 

Mindestens 90 Tage Krankenpflegepraktikum

Die Dauer des Krankenpflegepraktikums wurde auf 90 Kalendertage festgelegt, wobei ausdrücklich Kalender- und nicht Arbeitstage gezählt werden - arbeitsfreie Wochenenden werden also mitgezählt.

Das Pflegepraktikum kann in maximal 3 Abschnitte aufgeteilt werden, jeder Abschnitt muss dabei mindestens 30 Kalendertage umfassen. Dein Auslands-Krankenpflegepraktikum kann also 30, 60 oder 90 Tage gehen. Da man bei 4 Wochen x 7 Tage nur auf 28 Tage kommt, sollte das Pflegepraktikum also mindestens über 5 Wochen gehen, falls ein solcher Auslandsaufenthalt in Wochen angeboten wird.

 

Anerkennung Pflegepraktikum im Ausland

Das Allerwichtigste zur Anerkennung Eures Auslands-Pflegepraktikums ist natürlich, dass Ihr Euch eine entsprechende Bescheinigung vom ausländischen Krankenhaus ausstellen lasst. Dazu gibt es auch fremdsprachliche Vordrucke, z.B. das Formblatt "Zeugnis über den Krankenpflegedienst". Dieses erhaltet Ihr beim LPA, Studiendekanat oder im Internet. Nehmt dies in der Landessprache Eures Ziellandes mit und lasst es von der Pflegedienstleitung unterschreiben und mit dem Klinikstempel versehen. Achtet darauf, dass keine Korrekturen (z.B. Tipp-Ex) vorgenommen werden!

Die Bescheinigung darf frühestens am letzten Tag des Praktikums ausgestellt werden, d.h. dass eine über das Ausstellungsdatum hinaus bescheinigte Zeit nicht anerkannt wird! Es sollte die gesamte Praktikumszeit eingetragen sein, also auch z.B. das letzte freie Wochenende. Wichtig ist, dass keine Tage zum Erreichen der Mindesttage fehlen.

 

Hier noch einige Anmerkungen zum Anbieter von Krankenpflegepraktika im Ausland:

Wenn ein Krankenpflegevorpraktikum oder Pflegepraktikum im Ausland von einem Veranstalter angeboten wird, so heisst dies, dass Ihr die Möglichkeit habt, in einem ausländischen Krankenhaus als Praktikant mitzuhelfen, nicht aber dass die Anerkennung als Pflegepraktikum in Eurem Heimatland garantiert wird. Zwar gibt es selten Probleme bei der Anerkennung eines Auslandspraktikums, aber der Veranstalter schreibt weder die Bedingungen zur Anerkennung vor noch erfolgt die Anerkennung durch den Veranstalter. Daher kann dieser dafür auch keine Gewähr oder Garantie übernehmen.

Die Anerkennung erfolgt letztendlich immer durch das jeweilige Landesprüfungsamt oder die entsprechende Einrichtung und Ihr seid maßgeblich dafür verantwortlich, die spezifischen Anerkennungsvoraussetzungen dazu im Vorfelde einzuholen, diese vor Ort im Ausland zu erfüllen und Euch eine entsprechende Bescheinigung darüber ausstellen zu lassen.

Rückwirkend nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes nach Bescheinigungen nachzufragen oder um zusätzliche Bescheinigungen oder Korrekturen zu bitten, ist in den meisten Fällen aussichtslos. Bitte kümmert Euch darum unbedingt vor Ort, solange Ihr im Zielland seid und in direktem Kontakt zu den Pflegeleitern oder Verantwortlichen in Eurem Krankenhaus steht.

 

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